In den von der FTC geschilderten Vorwürfen wurde Cocks „Active Listening“-Dienst als smart-device-gestütztes Audio-„Listening“ verkauft, tatsächlich sollen jedoch keine Voice-Daten verwendet worden sein. Stattdessen, so die FTC, hätten die Beteiligten auf über Datenbroker erlangte Email-Listen zurückgegriffen und diese weiterverkauft—und damit die behauptete Einwilligung der Verbraucher für eine sprachbasierte Ansprache untergraben.

In der Beschwerde- und Vergleichsdarstellung der FTC steht vor allem die Diskrepanz zwischen dem, was „Active Listening“ gegenüber Kunden versprochen habe, und dem, was nach Ansicht der FTC tatsächlich passiert sei. Die FTC behauptet, Cox Media Group sowie zwei Marketingfirmen hätten Kunden mitgeteilt, dass ihr KI-gestützter Service Werbung auf Basis der Gespräche von Verbrauchern über Smart Devices ausspielen werde—und zwar als Opt-in, also als ein vom Nutzer aktiv gewähltes, sprachbasiertes Werbeinstrument. Laut FTC war diese Darstellung irreführend: Anstatt Sprachaufzeichnungen der Verbraucher einzusetzen, soll der Dienst mit Email-Listen gearbeitet haben, die von Datenbrokern bezogen und anschließend für Marketingzwecke weiterverkauft wurden. Diese Unstimmigkeit sei besonders relevant, weil die FTC den zentralen Nutzen des Angebots als das invasive Sammeln und Verarbeiten von Sprachdaten beschreibt, wofür typischerweise eine klare, wirkungsvolle Zustimmung bei sensiblen Daten erforderlich wäre. Die FTC führt zudem an, dass eine über App-„Opt-in“-Regel vermittelte Einwilligung keine gültige Alternative zu der Zustimmung sei, die Verbraucher danach erwarten ließ, was mit ihren voicebezogenen Daten tatsächlich geschehen würde. Für Betroffene und Durchsetzungsbehörden zeige der Fall damit, wie Marketing mit dem Versprechen von „KI-gestütztem Zuhören“ Vertrauen in sehr konkrete Datenerfassungsansprüche schaffen kann, obwohl die Datenflüsse dahinter anders verlaufen. Indem die FTC Zahlungen zur Beilegung der Vorwürfe verlangte, machte sie deutlich, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Offenlegungen und Einwilligungspraktiken zu den tatsächlich eingesetzten Datenpraktiken passen.