Das Justizministerium (DOJ) hat gemeinsam mit dem DHS die Domains CFAKE.com und SOCFAKE.com beschlagnahmt, die Berichten zufolge Tausende nicht-einvernehmliche, digital verfälschte Nacktbilder und Sexualinhalte veröffentlichten. Die Behörden sehen darin wahrscheinlichkeitsgestützte Verstöße im Zusammenhang mit dem TAKE IT DOWN Act und haben dadurch den Vertrieb der Seiten gestört.

Das DOJ teilte mit, dass die USA die Domainnamen CFAKE.com und SOCFAKE.com beschlagnahmt haben. Die Seiten sollen verwendet worden sein, um nicht-einvernehmliche, digital gefälschte Nackt- und Sexualinhalte zu verbreiten, die sich gegen bekannte Frauen richten. Laut Staatsanwaltschaft boten die Plattformen eine Suche beziehungsweise das Durchsuchen nach Tags und stellten Tausende von Bildern und Videos bereit, die ohne Zustimmung erzeugt wurden—eine Vorgehensweise, die häufig mit Deepfake- und Digital-Forgery-Pornografie einhergeht, um Zielpersonen zu belästigen, auszubeuten und finanziell zu profitieren. Die Beschlagnahmung soll gezielt die technische Infrastruktur kappen, die eine fortlaufende Verbreitung ermöglicht, um die Sichtbarkeit der Opfer zu verringern und den Betreibern die laufende Pflege der Inhalte online zu erschweren. Das DOJ betonte, dass ein Bundesrichter einen wahrscheinlichen Grund (probable cause) im Zusammenhang mit dem TAKE IT DOWN Act festgestellt habe; das signalisiert, dass der Rechtsrahmen weiter genutzt wird, um gegen Websites vorzugehen, die rechtswidrige Inhalte befördern. Solche Operationen stützen sich typischerweise auf Social Engineering und technische Täuschung: Öffentlichkeit und Betroffene könnten glauben, die Inhalte seien echt, während die Täter manipulierte Medien einsetzen, um Aufmerksamkeit, Interaktionen und Traffic zu erzeugen. Die Domain-Beschlagnahme ist dabei ein Vollstreckungsschritt auf der Ebene der Benennung, der wiederholte Weiterverbreitung spürbar unterbrechen kann. Insgesamt zeigt das Vorgehen, dass die Behörden nicht-einvernehmliche Deepfake-Pornografie als ernstzunehmende, cyberermöglichte Straftat behandeln und nicht nur als allgemeinen Online-Ärgernis.