Ehemaliger CEO und SVP von Mozaic Payment System wegen 20-Millionen-Dollar-Aktienbetrugs in Boston angeklagt
Ankläger des US-Justizministeriums (DoJ) in Massachusetts haben den ehemaligen CEO und einen Senior Vice President von Mozaic Payment System, Inc. wegen einer Verschwörung zum Drahtbetrug angeklagt, weil sie angeblich durch falsche Angaben 20 Millionen US-Dollar an Eigenkapitalfinanzierung erlangt hätten. Die Anklageschrift wirft vor, gefälschte Finanzunterlagen, fingierte Fortschrittsberichte und Falschdarstellungen gegenüber einem Private‑Equity‑Investor in Boston verwendet zu haben; Gerichtsverfahren stehen aus.
Bundesanwälte im District of Massachusetts kündigten eine Anklage gegen den ehemaligen Chief Executive Officer und einen Senior Vice President von Mozaic Payment System, Inc. an, in der ein Plan zur Betrugserrichtung gegenüber einer privaten Beteiligungsgesellschaft in Boston in Höhe von ungefähr 20 Millionen US-Dollar Eigenkapitalfinanzierung behauptet wird. Den Anklagedokumenten zufolge sollen die Angeklagten Investitionen erschlichen haben, indem sie Finanzberichte fälschten, Umsätze und technologischen Fortschritt übertrieben sowie irreführende Investorenunterlagen und Fortschrittsberichte verbreiteten, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die Fähigkeiten des Produkts falsch darstellten. Die Anklage behauptet, dass Überweisungen und andere elektronische Kommunikationsmittel zur Durchführung des Plans genutzt wurden, und erhebt deswegen Vorwürfe der Verschwörung zum Drahtbetrug und anderer damit zusammenhängender Straftaten. Die Einreichung des Justizministeriums besagt, dass diese Falschdarstellungen für die Entscheidung des Investors, Kapital bereitzustellen, wesentlich waren und dass die Angeklagten die mutmaßlichen Fälschungen verschleiert hätten. Der Fall befindet sich nun im Bundesgerichtsverfahren, wobei mit ersten Gerichtsterminen und Vorverfahrensanträgen gerechnet wird. Die Staatsanwälte charakterisierten das mutmaßliche Verhalten als einen bedeutenden Fall von Anlegerbetrug; die Verteidigung hat ihre Argumente noch nicht öffentlich vorgebracht. Das Ergebnis wird von Beweisen für Vorsatz und der Genauigkeit der Anlegerkommunikation abhängen.