Susan White (auch bekannt als Susan Milne) wurde nach Angaben des Justizministeriums der USA (DOJ) zu einer Strafe verurteilt, weil sie als Geldkurierin an Betrugsplänen mitgewirkt haben soll. Sie soll Betrugserlöse über Bankkonten weitergeleitet und sich dabei einen Teil als Vergütung gesichert haben – darunter Unterstützung für Business-Email-Compromise (BEC) und weitere internetbasierte Betrugsformen.

Susan White, die auch unter dem Namen Susan Milne auftritt, wurde von US-Bundesbehörden wegen der Teilnahme an einem Betrugsplan als sogenannte Geldkurierin verurteilt, wie das US-Justizministerium (DOJ) mitteilt. Nach Darstellung der Ermittler soll White dabei geholfen haben, Gelder, die aus Betrug stammten, zu bewegen, indem sie eigene Konten und Konten anderer Personen nutzte, um Zahlungen schnell umzuleiten und die Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Im Kern dreht sich die Schilderung des DOJ um die Rolle, die Geldkuriere häufig in größeren, internetgestützten Betrugs- und Betrugskampagnen spielen. Das DOJ erklärt, White habe unter anderem Business-Email-Compromise-Schemata unterstützt sowie weitere Betrügereien, die online ermöglicht wurden. Anstatt den eigentlichen Cyberangriff oder den Betrug direkt selbst durchzuführen, soll sie laut Anklage durch das Entgegennehmen, Weiterleiten und Übermitteln von Geldern dazu beigetragen haben, dass Täter gestohlenes Geld empfangen und anschließend weiterverteilen konnten. Zudem sagt das DOJ, White habe einen Teil des Geldes als Entlohnung für ihre Rolle behalten. Solche Verfahren zeigen nach Angaben des DOJ auch, wie die Anwerbung von Geldkuriers oft an eine Auszahlungslogik gekoppelt ist, die die Beteiligung attraktiv machen soll. Fälle dieser Art können die Bemühungen zur Rückerstattung an Betroffene erheblich erschweren, weil Zahlungen in viele einzelne Transaktionen aufgesplittet werden – verteilt auf mehrere Konten, die von unterschiedlichen Personen kontrolliert werden. Die Verurteilung verdeutlicht demnach, dass selbst „randständige“ Mitwirkende – also Personen, die angeblich die Verbindung zwischen gestohlenen Geldern und dem Finanzsystem herstellen – unter Umständen mit erheblichen bundesrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, sobald Staatsanwälte eine wissende Beteiligung nachweisen können.