Das Justizministerium gab am 11. Dezember 2025 bekannt, dass zwei Angeklagte wegen einer Betrugsmasche verurteilt wurden, durch die durch Identitätsdiebstahl und betrügerische Anträge etwa 17 Millionen Dollar an Arbeitslosenleistungen gestohlen wurden. Ein Angeklagter erhielt eine zehnjährige Freiheitsstrafe, und es wurden umfangreiche Rückerstattungsanordnungen verhängt.

Das Justizministerium legte am 11. Dezember 2025 das Ergebnis einer Strafverfolgung mit mehreren Angeklagten wegen Betrugs bei Leistungen aus der Pandemiezeit dar und berichtete, dass zwei Personen für ihre Rollen in einem Schema verurteilt wurden, bei dem gestohlene Identitäten verwendet wurden, um betrügerische Arbeitslosenansprüche einzureichen und etwa 17 Millionen US-Dollar an Leistungen umzuleiten. Die Strafzumessung umfasste eine zehnjährige Freiheitsstrafe für einen Angeklagten; beide Angeklagte unterliegen umfangreichen Entschädigungs- und Einziehungsanordnungen, die darauf abzielen, Erlöse für betroffene staatliche und bundesstaatliche Leistungsprogramme zurückzugewinnen. Die Pressemitteilung hob die Ermittlungszusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden hervor und betonte die fortgesetzte Prioritätensetzung der Strafabteilung des Justizministeriums bei der Durchsetzung gegen Betrug im Zusammenhang mit Pandemiehilfen. Beamte wiesen auf den weiterreichenden Schaden für die Allgemeinheit hin, der durch die Umleitung von Arbeitslosenmitteln von anspruchsberechtigten Antragstellern verursacht wurde, und beschrieben den Fall als Teil einer größeren Strafverfolgungsmaßnahme zur Abschreckung von Identitätsdiebstahl und zur Rückgewinnung veruntreuter staatlicher Hilfsgelder.