Spanisches Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Kriminalisierung nicht einvernehmlicher KI-Deepfakes, legt Altersgrenze auf 16 fest
Das spanische Kabinett hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, der nicht‑einvernehmliche, KI‑generierte Bilder und Stimmähnlichkeiten einschränken und kriminalisieren soll und 16 als Mindestalter für die Einwilligung festlegt. Die Maßnahme bringt Madrid in Einklang mit den bevorstehenden EU‑Vorgaben, die darauf abzielen, sexuelle Deepfakes einzudämmen und den Missbrauch von KI für Betrug, Nötigung und Rufschädigung zu verringern.
Das spanische Kabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Einwilligungsregeln für durch künstliche Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bild- und Stimmähnlichkeiten verschärft, einschließlich Vorschlägen, nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes und ähnliche Missbräuche mit intimen Bildern zu kriminalisieren. Die Gesetzgebung legt 16 Jahre als Mindestalter fest, ab dem Personen in die Verwendung ihres Bildes oder ihrer Stimme in KI-Ausgaben einwilligen können, und zielt darauf ab, klarere strafrechtliche und zivilrechtliche Wege zu schaffen, um Schäden wie Rachepornos, Identitätsnachahmung und Betrug zu begegnen. Spanische Beamte stellten den Entwurf als Teil breiterer EU-Bemühungen dar, schädliche KI-Anwendungen zu regulieren und das nationale Recht mit bevorstehenden EU-Maßnahmen gegen nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes in Einklang zu bringen. Der Entwurf enthält Verpflichtungen für Plattformen, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, mögliche Sanktionen für Urheber und Verbreiter manipulierten intimen Bildmaterials sowie Mechanismen, mit denen Opfer schnelle Löschung und Wiedergutmachung verlangen können. Gesetzgeber und zivilgesellschaftliche Gruppen signalisierten andauernde Debatten über den Umfang der Durchsetzung, Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und technische Machbarkeit, während Befürworter die Notwendigkeit robuster Schutzmaßnahmen gegen neu auftretende, KI-gestützte Schäden betonten.