In einer DOJ-Klage wird ein mehr Jahrzehnte währender Identitätsdiebstahl-Plan behauptet, mit dem sich mutmaßlich etwa 800.000 US-Dollar an Bundesleistungen erschlichen werden sollten. Staatsanwälte werfen dem Beschuldigten außerdem vor, dass die Tat auch Passfälschung und Gesundheitsbetrug umfasste, die mit der gestohlenen Identitätsinformation in Verbindung stehen.

Laut einer von der Staatsanwaltschaft des Southern District of New York veröffentlichten Bundesklage soll ein dominikanischer Staatsangehöriger über Jahre hinweg eine Identitätsdiebstahl-Operation betrieben haben, um sich betrügerisch staatliche Leistungen in einer Gesamtsumme von rund 800.000 US-Dollar zu erschleichen. Dem Vorwurf zufolge nutzte der Angeklagte gestohlene Identitäten, um sich um staatliche Hilfen zu bewerben und diese anschließend zu erhalten, und verwendete die falschen Angaben dann weiter, um die Vorgehensweise zu verschleiern und das Vorgehen über die Zeit fortzuführen. Die Ermittlungsbehörden machen zudem geltend, dass der Identitätsdiebstahl nicht auf den Leistungsbezug beschränkt gewesen sei: Es habe auch passbezogene Betrugsvorwürfe gegeben sowie einen Gesundheitsbetrug, der an die gestohlenen Identitätsdaten gekoppelt gewesen sei. Der Fall verdeutlicht, dass Identitätsdiebstahl nicht nur mit Bank- oder Finanzkonten einhergeht, sondern auch mit Programmen zur Leistungsgewährung kombiniert werden kann. Für Betroffene entstehen häufig Folgen „im Nachlauf“, wenn ihre Daten genutzt werden, um Berechtigung für Programme zu eröffnen oder zu dokumentieren—etwa durch zusätzlichen Papieraufwand und mögliche Auswirkungen auf Kreditunterlagen, einwanderungsbezogene Akten sowie medizinische Nachweise. Mit ihrer Anklage macht die DOJ zudem deutlich, dass solche Taten als Bundesbetrugs- und Identitätsdelikte verfolgt werden können, insbesondere wenn sie mehrere Kategorien von Leistungen und Diensten betreffen.