Das US-Justizministerium (DOJ) teilte die Festnahme und Anklage gegen Didi Zou mit. Laut der Anklageschrift soll der Beschuldigte an Geldwäsche und einer Verschwörung zu Drahtbetrug beteiligt gewesen sein, die mit einem Telefon-Impersonationsbetrug und einer angeblichen Transaktion in Höhe von rund 22.000 US-Dollar zusammenhing.

Eine Mitteilung des DOJ aus dem Western District of New York kündigt die Festnahme und Anklage gegen Didi Zou an. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Beteiligung an Geldwäsche sowie eine Verschwörung zu Drahtbetrug vor, die mit einem telefonbasierten Täuschungsplan zusammenhängen soll. Demnach startete der Betrug mit einer angeblichen „Microsoft Security“-Alarmmeldung, die dem Ziel präsentiert wurde, bevor Anrufe genutzt wurden, um den Betroffenen gezielt zu täuschen. Wie es in der Zusammenfassung der Beschwerde heißt, sollen die Täter mit der vermeintlich sicherheitsbezogenen Microsoft-Warnung Druck und Glaubwürdigkeit erzeugt haben. Anschließend hätten sie dem Opfer Schritte anleiten wollen, die schließlich in eine behauptete Banktransaktion mündeten. In der Mitteilung wird diese angebliche Transaktion auf etwa 22.000 US-Dollar beziffert, wodurch der Täuschungscharakter mit dem Versuch einer Überweisung verbunden wird. Die DOJ-Einreichung beschreibt das nachfolgende Verhalten als Teil einer Verschwörung, die sowohl das „Waschen“ der Erlöse als auch die Nutzung von Drahtkommunikation einschließen soll, um den Betrug voranzutreiben. Solche Verfahren folgen häufig einem Muster, bei dem die Opfer davon überzeugt werden, ihr Computer oder Konto sei kompromittiert, und sie dann Schritt für Schritt zu Zahlungsanweisungen geleitet werden, um Gelder zu „sichern“ oder Bankaktivitäten zu verifizieren. Diese Strafverfolgung macht damit eine verbreitete Technik-Support-Logik deutlich: mit Importunationsanrufen, vorgegebenen Anweisungen und Ablenkungszahlungen, die laut DOJ zügig von der Täuschung zur finanziellen Überweisung führen und zugleich das Verbergen bzw. Ermöglichen der Erlöse unterstützen sollen.